Für Arbeitnehmer ist es besonders wichtig, die Verjährung von Steuererstattungsansprüchen im Auge zu behalten. Der BFH hatte bestätigt, dass eine Festsetzungsfrist von vier Jahren in diesen Fällen zur Anwendung kommt. Damit kann die Steuererklärung für 2009 noch bis zum 31.12.2013 beim Finanzamt eingereicht werden. Nur in sogenannten Pflichtveranlagungsfällen ist eine siebenjährige Frist zur Einreichung der Steuererklärung anwendbar. Dazu müssten z. B. andere Einkünfte als Arbeitslohn mit mehr als 410 EUR im Einzelfall vorliegen.