Leistungen

Wir vertreten Ihre Interessen vor dem Finanzamt, der Familienkasse und den Finanzgerichten, und zwar:

Bei Einkünften als:

  • Arbeitnehmer*in / Angestellte*r / Beamte*in
  • Rentner*innen oder Pensionäre*innen
  • Kindergeldantragsteller*innen / – empfänger*innen
  • Unterhaltsempfänger*innen
  • Arbeitslose
  • Veräußerungsgeschäften*?

auch wenn Sie anderer Einkünfte beziehen wie:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung*
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z.B. Zinsen*
  • sowie sonstige Einkünfte, z. B. Veräußerungsgeschäfte*

* Wenn diese Einnahmen jährlich bei Ledigen 18.000 Euro, bzw. bei
verheirateten Paaren 36.000 Euro nicht übersteigen.

Dann sind Sie bei uns genau richtig!