Veranlagungen 2013

bbh logo kleinDie Finanzämter werden ab März 2014 mit den Veranlagungen für das abgelaufene Jahr 2013 beginnen. Da bis zum 28.02.2014 von den Beteiligten wie Versicherungen, Rentenanstalt usw.  Beiträge elektronisch zu übermitteln sind, muss abgewartet werden, damit alle Daten vollständig aufgenommen werden können. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang des Steuerfalls laut Auskunft der Finanzbehörde zwischen fünf Wochen und sechs Monaten.

Darlehensverträge

bbh logo kleinDer BFH hat erneut in Sachen Darlehensvereinbarung  mit nahen Angehörigen im Urteil vom 22.10.2013 Grundsätze für die Angemessenheitsprüfung herausgegeben. In Fällen der Anschaffung von Wirtschaftsgütern kommt es danach nicht darauf an, dass ggf. einzelne Vereinbarungen nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Vielmehr ist die tatsächliche Durchführung der z. B. festgelegten Zinsvereinbarungen maßgeblich. Soweit die Darlehensaufnahme unmittelbar mit der Finanzierung von Wirtschaftsgütern zusammenhängt, treten einzelne vertragliche Klauseln in den Hintergrund.

 

Reisekosten bei Versetzung

bbh logo kleinDie Versetzung eines Beamten wurde vom BFH in seinem Urteil vom 08.08.2013, veröffentlicht am 28.11.2013, nicht als regelmäßige Arbeitsstätte beurteilt und brachte dem Arbeitnehmer den Reisekostenansatz. Der Beamte wurde nach den beamtenrechtlichen Kriterien zunächst für drei Monate abgeordnet und dann versetzt. Die Versetzung war auf einen voraussichtlichen Zeitpunkt begrenzt für drei Jahre festgelegt worden. Obwohl nach beamtenrechtlichen Kriterien eine nicht nur vorübergehende Tätigkeit durch die Versetzung vorlag, beurteilte das oberste Gericht den Fall im Sinne des Steuerrechts als vorübergehend. Der Beamte konnte damit die tatsächlichen Kosten für die Fahrten ansetzen und nicht nur die Entfernungspauschale.

HINWEIS: Im derzeitigen Reisekostenrecht gibt es keine Vorgaben zur zeitlichen Frage von befristeten Abordnungen oder Versetzungen.

Kennbuchstabe „M“ in der Lohnsteuerbescheinigung

bbh logo kleinDurch das neue Reisekostenrecht erfolgen ab 2014 umfangreiche Änderungen. Auch bei der Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber sind gravierende Änderungen zu verzeichnen. So muss bei Gestellung einer Mahlzeit durch den Arbeitgeber zu üblichen Preisen (bis 60 EUR) eine Kürzung des steuerfreien Verpflegungsmehraufwandes durchgeführt werden. Damit auch in der Steuererklärung eine Kürzung nicht unterbleibt, muss der Arbeitgeber durch das neu eingeführte Merkzeichen „M“ darauf hinweisen. Beantragt der Arbeitnehmer in der Steuererklärung in entsprechenden Fällen den Mehraufwand für Verpflegung, kann und muss die Kürzung erfolgen.

HINWEIS: Im Inland erfolgt die Kürzung mit 4,80 EUR für ein Frühstück und mit 9,60 für ein Mittag-oder Abendessen.

Fahrten zum Sammelpunkt

 

bbh logo kleinMit Einführung des neuen Reisekostenrechts ab 2014 wurde auch bestimmt, dass Fahrten zu einem Sammelpunkt nur mit der Entfernungspauschale berücksichtigt werden können. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer ansonsten an dieser Stelle keine erste Tätigkeitsstätte haben sollte. Ein Sammelpunkt ist ein vom Arbeitgeber festgelegter dauerhafter Ort. Betroffen sind z. B. die Fahrten eines Busfahrers, der in einem Depot sein Fahrzeug abholen muss, ebenso Sammelplätze, um den Sammeltransport des Arbeitgebers zu nutzen, usw. Auch Kundendienstmonteure, die in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb des Arbeitgebers aufweisen, könnten für ihre Fahrt mit dem eigenen Pkw zum Unternehmen so nur die einfache Entfernung geltend machen. Private Treffpunkte, um sich z. B zu einer Fahrgemeinschaft anzuschließen, sind allerdings nicht gemeint (BMF vom 31.10.2013).

Langjähriger Leerstand bei Vermietung

bbh logo kleinNach einem Urteil des BFH vom 12.06.2013 können Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nicht mehr angesetzt werden, wenn die Vermietungsabsicht zwischenzeitlich aufgegeben wurde. Dies kann auch für teilweise nicht mehr zur Vermietung beabsichtigte Räumlichkeiten der Fall sein. Im Zweifamilienhaus wurden die nicht mehr vermieteten Räume nur noch gelegentlich mit einem Anteil (nur ein Zimmer) an Montagearbeiter vermietet. Die restlichen Räume wurden bereits für andere Nutzungszwecke umfunktioniert, da eine Vermietung nicht erfolgreich war. Da die Räume (teilweise) nicht mehr der Vermietung zur Verfügung stehen, kann auch nicht von einer Vermietungsabsicht ausgegangen werden.

 

Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung

 

bbh logo kleinDie Aufwendungen einer Liposuktion sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die ärztliche Notwendigkeit nicht vorab festgestellt worden ist. Zu diesem Ergebnis kam das zuständige Finanzgericht, das Verfahren wird vor dem BFH weitergeführt. Im Urteilsfall wurde die Erstattung der Fettabsaugung in den Beinen von der zuständigen  Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, dass auch andere Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen. Die Klägerin wollte dann die Kosten in Höhe von 10.000 EUR als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Vom zuständigen Finanzamt wurde mit der Begründung abgelehnt, dass keine ärztliche Verordnung oder Notwendigkeit nachgewiesen werden konnte. Ähnliche Fälle sollten offen gehalten werden, nicht zuletzt deshalb, weil der Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung bei Krankheitskosten auf dem Prüfstand steht.

 

Berechnung der Unterhaltsaufwendungen

bbh logo kleinBei den eigenen Einkünften und Bezügen der unterhaltenen Person können Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht berücksichtigt werden. Anders verhält es sich mit notwendigen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das zuständige Finanzgericht lehnte ab, weil die Belastung ohnehin mit einem anrechnungsfreien Betrag von 624,00 EUR abgedeckt sei. Das Verfahren ist nun anhängig vor dem Bundesfinanzhof, weshalb in gleich gelagerten Fällen Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt werden sollte.

Handwerkerleistungen auch bei Neubau?

bbh logo kleinDie Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen ist grundsätzlich für Neubaumaßnahmen ausgeschlossen. Das neue Carport, die neu errichtete Garage, der Wintergarten oder der Kachelofen zusätzlich zur Heizung wird von der Finanzverwaltung grundsätzlich abgelehnt. Aktuell sollten aber auch diese Aufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht und unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13.07.2011 begründet werden. Hier hatte der Kläger auch bei einer Neubaumaßnahme den Abzug der Steuer erhalten, da aus Sicht des obersten Gerichts kein Unterschied zwischen Neubau- und Reparatur- bzw. Erhaltungsaufwendungen bestehe. Die Finanzverwaltung hat nun angekündigt, ein BMF-Schreiben dazu herauszugeben.

Keine Barzahlung bei Dienstleistungen

bbh logo kleinSollen Handwerkerleistungen im Haushalt als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden, ist die Steuerermäßigung u. a. davon abhängig, dass keine Barzahlung erfolgt. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil auch für den Schornsteinfeger. Obwohl hier häufig nur Bagatellbeträge vorliegen, kann auf diese Voraussetzung nicht verzichtet werden. Seit 2008 ist beim Ansatz der haushaltsnahen Dienstleistung zwar die Belegvorlage für Bagatellbeträge aus Vereinfachungsgründen entfallen. Trotzdem ist der Nachweis der unbaren Bezahlung erforderlich.