Bereits 1990 hat der Bundesfinanzhof, Deutschlands höchstes Gericht für Steuern, entschieden, dass Streikgelder nicht steuerbar sind.
Denn das Geld ist weder eine Gegenleistung für eine Leistung, noch eine Entschädigung. Also müssen auch keine Steuern darauf gezahlt werden. Zudem ist Streikgeld sozialversicherungsfrei.
Das Streikgeld erhöht nicht den Progressionsvorbehalt. Daher muss es auch nicht in der Steuererklärung eingetragen werden.