Telefonkosten bei Auswärtstätigkeit

Der BFH hat mit Urteil vom 05.07.2012 entschieden, dass Kosten für Telefongespräche als Werbungskosten abzugsfähig sein können. Ist der Steuerpflichtige mindestens eine Woche auswärts tätig, können derartige Aufwendungen als Werbungskosten angesetzt werden. Nach einer mindestens einwöchigen Auswärtstätigkeit lassen sich die notwendigen privaten Dinge aus der Ferne nur durch über den normalen Lebensbedarf hinausgehende Mehrkosten regeln. Derartige Aufwendungen übersteigen damit die steuerlich unbeachtlichen Kosten der privaten Lebensführung. Im Urteilsfall führte ein Marinesoldat während eines längeren Auslandeinsatzes an den Wochenenden Telefongespräche mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen für insgesamt 252 EUR. Die in der Einkommensteuererklärung angesetzten Werbungskosten wurden vom Finanzgericht bestätigt; die Revision des Finanzamtes hatte keinen Erfolg.

Checkliste für die Erstellung der Einkommensteuererklärung

Um Ihnen eine Hilfestellung zu geben, finden sie in unserer Checkliste eine Übersicht der wichtigsten für die Steuererklärung benötigten Unterlagen.

Unsere Checkliste soll ein Hilfsmittel für Sie sein, um eine Vorauswahl der benötigten Unterlagen zu treffen und ersetzt keinesfalls eine Beratung durch uns. In einem Beratungsgespräch werden wir Sie umfassend über die benötigten Unterlagen informieren. Wir freuen uns auf Sie.

 

 

 

Steuererklärung

Die Steuererklärung oder Einkommensteuererklärung ist auch unter dem Begriff Lohnsteuerjahresausgleich bekannt.

Der Arbeitgeber berechnet bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer, behält diese vom Bruttolohn ein und führt sie an das zuständige Finanzamt ab.

Dieser vorab berechneten Steuerzahllast steht die im nachhinein festgesetzte, tatsächliche Steuerzahllast gegenüber. Bei der Festsetzung der tatsächlichen Steuerzahllast werden die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt.

Zahlreiche Faktoren wie z.B. Familienstand, Kinder, Entfernung zur Arbeitsstätte, Versicherungen können die Höhe der Steuerbelastung beeinflussen. Eine Übersicht der wichtigsten für die Steuererklärung benötigten Unterlagen finden Sie in unserer Checkliste.

Die während des Jahres einbehaltene Steuer wird bei der späteren Abgabe der Steuererklärung wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet, daher der Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“.

Wenn also während des Jahres zuwenig Lohnsteuer abgeführt wurde, kann es auch zu Nachzahlungen kommen. Deshalb ist eine individuelle Beratung in einem persönlichen Gespräch durch nichts zu ersetzen.