Freibeträge

Freibeträge für 2013 beantragen

Das elektronische Verfahren zum Lohnsteuerabzug kommt ab 2013. Freibeträge müssen nach wie vor jährlich beantragt werden. Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen entsprechenden Antrag stellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre zum 01.01.2013 gültigen ELStAM ab dem Start des ELStAM-Verfahrens im ElsterOnline-Portal einsehen.
 

HINWEIS:Mit einer einmaligen, kostenfreien Registrierung unter der steuerlichen Identifikationsnummer kann das Portal erreicht werden.

Steuererklärung

Die Steuererklärung oder Einkommensteuererklärung ist auch unter dem Begriff Lohnsteuerjahresausgleich bekannt.

Der Arbeitgeber berechnet bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer, behält diese vom Bruttolohn ein und führt sie an das zuständige Finanzamt ab.

Dieser vorab berechneten Steuerzahllast steht die im nachhinein festgesetzte, tatsächliche Steuerzahllast gegenüber. Bei der Festsetzung der tatsächlichen Steuerzahllast werden die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt.

Zahlreiche Faktoren wie z.B. Familienstand, Kinder, Entfernung zur Arbeitsstätte, Versicherungen können die Höhe der Steuerbelastung beeinflussen. Eine Übersicht der wichtigsten für die Steuererklärung benötigten Unterlagen finden Sie in unserer Checkliste.

Die während des Jahres einbehaltene Steuer wird bei der späteren Abgabe der Steuererklärung wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet, daher der Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“.

Wenn also während des Jahres zuwenig Lohnsteuer abgeführt wurde, kann es auch zu Nachzahlungen kommen. Deshalb ist eine individuelle Beratung in einem persönlichen Gespräch durch nichts zu ersetzen.

Lohnsteuerklasse

Die Lohnsteuerklasse ist ausschlaggebend für die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer. Es werden sechs Steuerklassen unterschieden.

 

 

Lohnsteuerklasse I

Die Steuerklasse I gilt für Ledige, dauernd getrennt Lebende, Verwitwete, Geschiedene oder Verheiratete mit Ehegatten im Ausland oder Personen in eheähnlicher Lebensgemeinschaft.

Lohnsteuerklasse II

Die Steuerklasse II gilt für den Personenkreis der Steuerklasse I. Allerdings muss mindestens ein Kind in der Wohnung gemeldet und man muss alleinerziehend sein. Außerdem darf keine weitere, erwachsene Person im Haushalt gemeldet sein.

Lohnsteuerklasse III

Die Steuerklasse III gilt für Verheiratete und nicht dauernd getrennt Lebende. Dabei darf der jeweils andere Ehegatte entweder keinerlei Einkommen erzielen oder muss zwingend die Steuerklasse V wählen. Die Steuerklassenkombination III / V bietet sich an, wenn ein Ehegatte ein relativ hohes, der andere sehr wenig bis kein Einkommen erzielt. Die Steuerklasse III wird dabei sehr niedrig, die Steuerklasse V dagegen sehr hoch besteuert. Wenn der Besserverdienende nun die Steuerklasse III wählt, führt dies zu einem hohen verfügbaren Einkommen während des Jahres. Allerdings bringt die Steuerklassenkombination III / V die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (Pflichtveranlagung) mit sich. Oftmals kommt es hierbei zu einer Nachzahlung.

Lohnsteuerklasse IV

Die Steuerklasse IV gilt für Verheiratete und nicht dauernd getrennt Lebende. Beide Ehegatten müssen hierbei Einkünfte erzielen. Die Steuerklassenkombination IV / IV ist für Ehepaare dann interessant, wenn beide in etwa ein gleich hohes Einkommen erzielen. In dieser Kombination kann eine Steuererklärung abgegeben werden (Antragsveranlagung). Hier bietet es sich an, eine Steuerberechnung erstellen zu lassen. In den meisten Fällen führt die Abgabe einer Lohnsteuererklärung zu einer Erstattung.

Lohnsteuerklasse IV mit Faktor

Anstelle der Steuerklassenkombination III/V können Arbeitnehmer-Ehegatten auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Durch das Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Anwendung der Steuerklasse IV). Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Beim Antrag sind die voraussichtlichen Arbeitslöhne des Jahres 2012 aus den ersten Dienstverhältnissen anzugeben. Das Finanzamt berechnet danach den Faktor mit drei Nachkommastellen ohne Rundung und trägt ihn jeweils zur Steuerklasse IV ein, wenn dieser kleiner als 1 ist.

Lohnsteuerklasse V

Die Steuerklasse V gilt für Verheiratete mit geringem oder keinem Einkommen, sofern nicht bereits die Steuerklassenkombination IV / IV gewählt wurde.

Lohnsteuerklasse VI

Die Steuerklasse VI gilt unabhängig vom Familienstand für Personen, die in mehr als einem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Dies gilt nicht für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, den sogenannten Minijobs. In der Steuerklasse VI wird analog zur Steuerklasse IV Lohnsteuer einbehalten und damit stets zuviel. Es besteht automatisch eine Pflicht zur Abgabe, was erstattungstechnisch auch ratsam wäre.


Auswirkung und Fazit zur Steuerklassenwahl

Die Wahl der Steuerklasse kann große Auswirkungen auf die Höhe des Nettolohns haben. Da der Nettolohn wiederum die Berechnungsgrundlage für diverse Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Verletztengeld und Elterngeld darstellt, kann eine ungünstige Steuerklassenkombination in diesen Bereichen durchaus Einbußen mit sich bringen. Sie ändert aber nichts an der Höhe der gesamten Steuerschuld, die mit der Abgabe der Steuererklärung festgestellt wird.

Lohnsteuerhilfe

Lohnsteuer

Aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers berechnet sich die Lohnsteuer. Sie wird auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erhoben.
Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von der Lohnsteuerklasse und diese richtet sich nach dem Familienstand. Jeweils zum Jahresende bescheinigt der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge und der Arbeitnehmer kann dann beim Finanzamt eine Steuererklärung (auch als Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuererklärung bekannt) abgeben. Das Finanzamt prüft, inwieweit die Steuern in der richtigen Höhe einbehalten wurden und erteilt einen Steuerbescheid, in dem der Steuerzahler unter Umständen zu viel gezahlte Steuern erstattet bekommt, oder zu wenig gezahlte Steuern nachzahlen muss.

Lohnsteuerklasse

Die Einordnung in Steuerklassen erfolgt in Absprache mit dem Finanzamt und wird auf der Lohnsteuerkarte vermerkt.
In Deutschland gibt es die Lohnsteuerklassen I bis VI, die Steuerklassen I und II sind Ledigen mit oder ohne Kind vorbehalten.

Tipp zur Steuerklassenwahl

Für Verheiratete gibt es die Lohnsteuerklasse IV oder die Steuerklassen III und V. Die Lohnsteuerklasse IV wird gewählt, wenn beide in etwa das gleiche Einkommen haben. Die Steuerklasse III ist dann für den beispielsweise gut verdienenden Ehemann und die V für die halbtags berufstätige Ehefrau. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie unter Lohnsteuerklassen.

Freibeträge

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer auf der Lohnsteuerkarte Steuerfreibeträge eintragen lassen.

Lohnsteuerhilfe

Steuerzahler, die sich mit diesem Prozedere nicht beschäftigen wollen oder können, haben die Möglichkeit die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch zu nehmen. Dort zahlen Sie einen bestimmten Betrag und erhalten dafür professionelle Unterstützung für die Lohnsteuererklärung. Mittlerweile ist es üblich, die Lohnsteuererklärung auch online an das entsprechende Finanzamt zu senden.

Beratungsstelle in Ihrer Nähe

Lohnsteuerhilfevereine betreiben ein dichtes Netz an Beratungsstellen. Die Leiter dieser Stellen müssen zunächst eine entsprechende steuerliche Qualifikation nachweisen, um Beratungen durchführen zu können. Unsere Beratungsstelle finden sie in der Magdeburger Börde in Schackensleben.

Zinsen auf einem Sperrkonto

Nach dem BFH-Urteil vom 28.09.2011 fließen Zinsen im Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift auf dem Sperrkonto zu. Im Urteilsfall hatte der Steuerpflichtige mit der Bank als Sicherheit für eine Bürgschaft die Hinterlegung des erstrittenen Geldbetrages auf einem verzinslichen Sperrkonto vereinbart. Die selbstschuldnerische Bankbürgschaft wurde deshalb erbracht, weil der Kläger aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung betrieben hatte. Obwohl der Zufluss dem Inhaber des Sperrkontos nicht tatsächlich möglich ist, wird aber vom BFH der Zufluss angenommen, weshalb diese Zinsen der Besteuerung (z. B. Abgeltungsteuer) unterliegen.

Schackensleben

Schackensleben ist ein Ortsteil der Gemeinde Hohe Börde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.

Schackensleben liegt ca. 6 km nordwestlich von Irxleben in der Magdeburger Börde an der Olbe.

Die Gemeinde Schackensleben entstand 1929 durch Zusammenschluss von zwei ehemals selbständigen Gemeinden – Schackensleben und Klein Santersleben. Schackensleben und Klein Santersleben werden durch die Olbe getrennt. Ortsbild prägend ist der Schornstein der ehemaligen Zuckerfabrik und der der Molkerei, die Größe dieser Betriebe zeugt vom früheren wirtschaftlichen Reichtum des Ortes. Im Dorf befinden sich kleine Gewerbebetriebe, eine Kindertagesstätte und Vereine wie z.B. der Reitverein Schackensleben e.V., der Feuerwehrverein sowie ein Sportverein.

Am 1. Januar 2010 schlossen sich die bis dahin selbstständigen Gemeinden Schackensleben, Ackendorf, Bebertal, Eichenbarleben, Groß Santersleben, Hermsdorf, Hohenwarsleben, Irxleben, Niederndodeleben, Nordgermersleben, Ochtmersleben und Wellen zur neuen Gemeinde Hohe Börde zusammen

Die Farben von Schackensleben sind Gelb-Grün. Die Flagge ist Gelb – Grün (1:1) gestreift (Querform: Streifen waagerecht verlaufend; Längsform: Streifen senkrecht verlaufend) und mittig mit dem Wappen belegt.

Zur Bundesstraße 1, die Braunschweig mit Magdeburg verbindet, sind es in südlicher Richtung ca. 4 km. Die Bundesautobahn 2 (Anschlussstelle Bornstedt) wird nach 5 km erreicht.

Schackensleben hatte einen Bahnhof an der Bahnstrecke Haldensleben–Eilsleben. Die Strecke wurde im Jahre 2000 stillgelegt, nachdem 1999 der Personenverkehr eingestellt worden war. In diesem ehemaligen Bahnhof befindet sich die Beratungstelle des b.b.h. Lohnsteuerhilfeverein e.V. und wird von der Beratungstellenleiterin Annika Roggemann geführt.

Quelle: Wikipedia

Haldensleben

Haldensleben ist Kreisstadt des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt.

Die Stadt liegt klimagünstig eingebettet zwischen Magdeburger Börde, Colbitz-Letzlinger Heide und Elbaue. Durch Haldensleben hindurch fließt der Fluss Ohre, in der Nähe des Ortsteils Wedringen mündet die Beber in die Ohre. Haldensleben besitzt direkt am Mittellandkanal einen Binnenhafen. Nachbargemeinden sind Calvörde, Westheide, Burgstall, Colbitz, Niedere Börde, Hohe Börde, Süplingen und Bülstringen.

Die Stadt Haldensleben gliedert sich in drei Stadtteile:

  • Haldensleben I (früher Neuhaldensleben)
  • Haldensleben II oder auch Althaldensleben (umgangssprachlich „Olln“)
  • Haldensleben III

Als Ortsteile der Stadt sind ausgewiesen:

  • Hundisburg
  • Satuelle
  • Uthmöden
  • Wedringen

Als Wohnplätze der Stadt sind ausgewiesen:

  • Benitz
  • Dammühle
  • Detzel
  • Hütten
  • Klausort
  • Forsthaus Lübberitz
  • Papenberg
  • Planken

966 wird Haldensleben erstmals urkundlich erwähnt. Es taucht als „hahaldeslevo“ in einer Urkunde auf, in der Kaiser Otto I. einen gewissen Mamaco mit der Grafschaft Haldensleben belehnt. Neuhaldensleben war eine Kaufmannssiedlung der Burgwartfeste Althaldensleben, der 1150 die Marktrechte verliehen wurden. Die Stadt wurde 1181 nach langer Belagerung durch Erzbischof Wichmann von Magdeburg zerstört. Die Belagerung hatte nur deshalb Erfolg, weil die Angreifer die Ohre aufstauten und damit die Stadt unter Wasser setzten. Seit 1215 gehörte Haldensleben zum Erzbistum Magdeburg. 1223 begann der Wiederaufbau der Stadt Neuhaldensleben.

Seit 1680 war Neuhaldensleben als sogenannte Immediatstadt direkt dem brandenburg-preußischen Herzogtum Magdeburg unterstellt und lag bis 1807 im Holzkreis.  Unter Napoleon wurde das westlich der Elbe gelegene Gebiet des Herzogtums Magdeburg dem Königreich Westphalen seines Bruders Jérôme zugeordnet, wobei Halberstadt der Sitz des Saale-Departements wurde. Nach dem Wiener Kongress ging Neuhaldensleben zurück an Preußen in die neu geschaffene Provinz Sachsen und wurde 1816 Kreisstadt.

1938, nach der Inbetriebnahme des Mittellandkanals, wurden Alt- und Neuhaldensleben zu Haldensleben zusammengelegt. 1950 erfolgten Stadterweiterungen durch Industriegebiete im Osten und Wohngebiete im Süden.

Die Stadt vergrößerte sich durch die Eingemeindung von Wedringen (1991), Satuelle (1992), Uthmöden (1992) und Hundisburg (1994). 1992/93 wurde das Industriegebiet Haldensleben Ost fertiggestellt.

Das Wappen wurde am 8. September 1995 durch das Regierungspräsidium Magdeburg genehmigt. Blasonierung: „In Gold eine blaue Burg mit zwei vierfenstrigen Türmen mit roten Spitzdächern und Knäufen, verbunden durch eine gezinnte Mauer mit geöffnetem schwarzen Tor und goldenen Torflügeln; zwischen den Türmen schwebend ein aufrechtstehender schwarzer Schlüssel mit Bart nach rechts.“

Dieses Wappen, das später in das Ratssiegel übernommen wurde, stammt wahrscheinlich aus der Zeit, als Haldensleben von Heinrich dem Löwen das Stadtrecht erhielt. Während die Burg auf die Befestigung und Wehrhaftigkeit der Stadt, vielleicht auch auf die schon von Kaiser Otto I. urkundlich erwähnte Burg Haldeslevo hindeutet, deutet der Schlüssel wohl auf die Lage zwischen Altmark und Magdeburger Börde hin: Haldensleben ist der Schlüssel zwischen Altmark und Börde.

Das Wappen wurde vom Magdeburger Kommunalheraldiker Jörg Mantzsch gestaltet.

Die Flagge der Stadt zeigt die Farben Blau/Gelb mit dem aufgelegten Stadtwappen.

Haldensleben liegt an der B 71 Magdeburg – Salzwedel – Uelzen sowie an der B 245 Halberstadt – Haldensleben. Über Landesstraßen sind unter anderem Oebisfelde, die B 1 und die B 189 erreichbar. Außerdem besitzen die nahegelegenen Bundesautobahnen 2 und 14 Ausfahrten nach Haldensleben. Geplant sind weiterhin der Neubau der B 245n als südwestliche Ortsumgehung und Zufahrtsstraße für das 2009 neu erschlossene Gewerbegebiet Südhafen (inklusive des Neubaus eines zweiten Binnenhafens an der Südseite des Mittellandkanals) sowie der Neubau der B 71n als Ortsumgehung des Ortsteils Wedringen und Zubringer für die geplante A 14-Nordverlängerung (Magdeburg – Schwerin).

Quelle: Wikipedia

Wellen

Wellen ist ein Ortsteil der Gemeinde Hohe Börde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.

Die erste bekannte urkundliche Erwähnung des Ortes ist auf das Jahr 1137 datiert. Allerdings ist anzunehmen, dass der Ort schon früher erwähnt wurde, da ein Rechtsbuch aus dem 13. Jahrhundert darauf verweist, dass der Magdeburger Erzbischof Engelhardt (1051–1063 im Amt) „cen huve von greue Hoyer von Mansvelt zu groten Welle erworben“ hat.

Am 1. Januar 2010 schlossen sich die bis dahin selbstständigen Gemeinden Wellen, Ackendorf, Bebertal, Eichenbarleben, Groß Santersleben, Hermsdorf, Hohenwarsleben, Irxleben, Niederndodeleben, Nordgermersleben, Ochtmersleben und Schackensleben zur neuen Einheitsgemeinde Hohe Börde zusammen.

Das Wappen wurde am 21. Oktober 1996 durch das Regierungspräsidium Magdeburg genehmigt. Blasonierung: „Gespalten von Silber und Blau; vorn eine blaue Socke, hinten -auf den Mittelteil des Feldes konzentriert- sechs silberne Wellenleisten.“

Wellen liegt an der Landstraße 46, eine Querstraße der Bundesstraße 1 zwischen Irxleben und Eichenbarleben.

Quelle: Wikipedia

Tundersleben

Tundersleben ist ein Ortsteil der Gemeinde Hohe Börde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.

Der Ort liegt etwa 25 Kilometer westlich der Landeshauptstadt Magdeburg in der Magdeburger Börde.

Das Dorf gehörte bis zum 1. September 2010 zur ehemaligen Gemeinde Nordgermersleben. Zum 1. September 2010 wurde die Einheitsgemeinde Hohe Börde, aus der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde, durch freiwilligen Zusammenschluss fast aller ehemaligen Mitgliedsgemeinden gegründet.

Durch Tundersleben verläuft die Bundesstraße 1, rund 500 Meter südlich die Bundesautobahn 2.

Quelle: Wikipedia

Rottmersleben

Rottmersleben ist ein Ortsteil der Gemeinde Hohe Börde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.

Rottmersleben liegt ca. 8 km nordwestlich von Irxleben in der Magdeburger Börde.

Als Ortsteile sind ausgewiesen: Klein Rottmersleben

Die Gemeinde wurde erstmals im Jahr 964 urkundlich erwähnt. 1925 führte ein Raubmord in Rottmersleben zum Magdeburger Justizskandal, der 1948 als Affaire Blum verfilmt wurde.

Am 1. September 2010 wurde Rottmersleben in die Gemeinde Hohe Börde eingegliedert.

Das Wappen wurde am 2. März 1995 durch das Regierungspräsidium Magdeburg genehmigt. Blasonierung: „Gespalten von Gold und Rot, vorn aus dem Spalt wachsend ein grüner Eichenzweig mit drei goldenen Eicheln, hinten zwei gekreuzte silberne Keilhacken.“

Das Gold in der vorderen Wappenhälfte soll den fruchtbaren Bördeboden symbolisieren. Dieser war es, der durch den Fleiß der Bördebauern die Ortschaft reich und ansehnlich werden ließ bis zum Beginn des II. Weltkrieges. Man denke hierbei an die noblen "Rübenvillen" mit ihren großen Wirtschaftshöfen und den dazugehörigen Stallungen und Scheunen. Bevor es jedoch zu einem verstärkten Rüben- und Weizenanbau in dieser Region kam, mussten erst einmal die riesigen Eichenwälder gerodet werden. Dies geschah durch die Stadtgründung von Magdeburg durch Otto I., die Eichen wurden fortan für den Schiffbau verwendet. Hieran soll der kräftige Eichenzweig symbolisch erinnern. Das Rot in der hinteren Wappenhälfte symbolisiert die Zugehörigkeit von Rottmersleben zum Erzbistum Magdeburg. Mit der Keilkratze wurde der gerodete Waldboden urbar gemacht und somit für die beginnende Landwirtschaft vorbereitet.

Die Flagge ist Grün – Gelb gestreift und mittig mit dem Wappen belegt.

Zur Bundesstraße 1, die Braunschweig mit Magdeburg verbindet, sind es in südlicher Richtung ca. 4 km. Die Bundesautobahn 2 (Anschlussstelle Bornstedt) wird nach 4 km erreicht. Der Ort liegt an der Landesstraße 24 die über Haldensleben und Calvörde nach Oebisfelde führt.

Quelle: Wikipedia