Zinsen auf einem Sperrkonto

Nach dem BFH-Urteil vom 28.09.2011 fließen Zinsen im Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift auf dem Sperrkonto zu. Im Urteilsfall hatte der Steuerpflichtige mit der Bank als Sicherheit für eine Bürgschaft die Hinterlegung des erstrittenen Geldbetrages auf einem verzinslichen Sperrkonto vereinbart. Die selbstschuldnerische Bankbürgschaft wurde deshalb erbracht, weil der Kläger aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung betrieben hatte. Obwohl der Zufluss dem Inhaber des Sperrkontos nicht tatsächlich möglich ist, wird aber vom BFH der Zufluss angenommen, weshalb diese Zinsen der Besteuerung (z. B. Abgeltungsteuer) unterliegen.