Streikgeld steuerpflichtig?

Bereits 1990 hat der Bundesfinanzhof, Deutschlands höchstes Gericht für Steuern, entschieden, dass Streikgelder nicht steuerbar sind.

Denn das Geld ist weder eine Gegenleistung für eine Leistung, noch eine Entschädigung. Also müssen auch keine Steuern darauf gezahlt werden. Zudem ist Streikgeld sozialversicherungsfrei.
Das Streikgeld erhöht nicht den Progressionsvorbehalt. Daher muss es auch nicht in der Steuererklärung eingetragen werden.

Berechnung der Unterhaltsaufwendungen

bbh logo kleinBei den eigenen Einkünften und Bezügen der unterhaltenen Person können Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht berücksichtigt werden. Anders verhält es sich mit notwendigen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das zuständige Finanzgericht lehnte ab, weil die Belastung ohnehin mit einem anrechnungsfreien Betrag von 624,00 EUR abgedeckt sei. Das Verfahren ist nun anhängig vor dem Bundesfinanzhof, weshalb in gleich gelagerten Fällen Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt werden sollte.