Nicht nur Rentner, sondern auch Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine können den neuen Service der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Auf Antrag stellt die Rentenversicherung eine Bescheinigung aus, in der angegeben ist, welche Beträge in welcher Zeile der „Anlage R“ und der „Anlage Vorsorgeaufwand“ zu erfassen sind. Beim Antrag, der per Brief, Fax, E-Mail oder telefonisch bestellt werden kann, sind folgende Besonderheiten zu beachten:
– Rentenversicherung-Nr. ist anzugeben
– je eine Bescheinigung für jede einzelne Rente
– bei Ehegatten muss jeder Ehepartner anfordern
– wer einmal beantragt hat, erhält die Bescheinigung auch in den Folgejahren automatisch
HINWEIS: Durch die Übernahme der Daten der Bescheinigung werden Rückfragen des Finanzamtes vermieden. In der Bescheinigung werden die übermittelten Daten an die Finanzverwaltung eins zu eins wiedergegeben.