Der Deutsche Bundestag gibt in seiner Pressemitteilung vom 18.03.2013 bekannt, dass im Zusammenhang mit den Vorschlägen zum Altersvorsorgegesetz der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Hierbei ist ab 2013 die Anhebung der steuerlich abzugsfähigen Basisvorsorge auf 24.000 EUR bei Ledigen geplant (bisher liegt der Höchstbetrag bei 20.000 EUR). Bei Ehegatten würde sich der abzugsfähige Betrag verdoppeln. Außerdem soll die Berufsunfähigkeitsversicherung in die Basisaltersvorsorge einbezogen werden, wenn eine lebenslange Leibrente gezahlt wird. Auch Änderungen im Zusammenhang mit der Wohn-Riester-Förderung sind vorgesehen.
Neue Merkblätter für Kindergeld
Das Bundeszentralamt für Steuern hat die neuen Kindergeld-Merkblätter 2013 veröffentlicht. Diese stehen auf den Internetseiten des BZSt in der Rubrik Kindergeld (unter dem Punkt Familienkassen oder Kindergeldberechtigte) zum Download bereit. Die Merkblätter stellen einen praxisgerechten Überblick über die Neuregelungen im Kindergeldrecht dar. Die neuesten Regelungen zum Einkommensteuerrecht und die damit verbundene Auffassung der beteiligten Kindergeldstellen werden so nachvollziehbar wiedergegeben.
Volljähriges behindertes Kind
Nach dem BFH-Urteil vom 12.12.2012 muss ein behinderungsbedingter Mehrbedarf bei einem volljährigen behinderten Kind dem Grunde und der Höhe nach substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht werden. Fehlen dazu die Nachweise, ist der Mehrbedarf der Höhe nach zu schätzen. Im Urteilsfall wurden die mit der Behinderung im Zusammenhang stehenden Kosten im Wege der Eingliederungshilfe durch einen Sozialleistungsträger übernommen. Die gewährte Eingliederungshilfe ist einerseits als Leistung eines Dritten bei dem zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mitteln und andererseits als im Einzelnen nachgewiesener behinderungsbedingter Mehrbedarf zu berücksichtigen.
HINWEIS:
Kindergeld für ein volljähriges, behindertes Kind ohne weitere Anspruchsvoraussetzungen ist dann zu gewähren, wenn das Kind außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten.
Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe
Der Bundesrat gibt in einer Pressemitteilung vom 01.03.2013 bekannt, dass eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze weiterhin angestrebt wird, mit denen die Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe durchgesetzt wird. Bisher wurde die im Jahressteuergesetz 2013 enthaltene Regelung abgelehnt. Der bereits der Bundesregierung übermittelte Gesetzesentwurf soll innerhalb von drei Wochen als eilbedürftig an den Bundestag weitergeleitet werden. Der Entwurf des Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im einkommensteuerlichen Bereich ist auf der Homepage des Bundesrates zu finden.
Steuerklassenwahl 2013
Nach einer Pressemitteilung des BMF vom 19.02.2013 liegt nun ein geändertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten vor. Sofern beide Ehegatten Arbeitnehmer sind, kann so die Wahl der Kombinationsmöglichkeiten erleichtert werden. Arbeitnehmer-Ehegatten können zwischen Steuerklasse III/V und IV/IV wählen. Zusätzlich kann auch ein Faktor berücksichtigt werden, der die Lohnsteuer im Verhältnis der bezogenen Arbeitslöhne verteilt. Im geänderten Merkblatt für das Jahr 2013 ist die Anhebung des Grundfreibetrages (8.130 EUR) ebenso berücksichtigt, wie die neue Steuerprogression durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression.
Entfernungspauschale bei Dreiecksfahrten
Grundsätzlich liegen auf dem Weg zur Arbeitsstätte die Voraussetzungen zum Ansatz der Entfernungspauschale vor. Wird die Einzelfahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte durch einen Kundenbesuch unterbrochen, ist ebenfalls die Entfernungspauschale anzusetzen. Für die Teilstrecken, die direkt beim Kunden beginnen oder enden, ist der Reisekostenansatz gegeben. Für die unmittelbare Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte setzte die Finanzverwaltung nur die hälftige Entfernungspauschale an (0,15 EUR je Entfernungskilometer). Das Gericht gewährte dem Kläger für diese Teilstrecken die volle Entfernungspauschale mit 0,30 EUR mit der Begründung, dass das Gesetz unabhängig vom Aufwand eine Pauschalregelung mit Abgeltungswirkung vorsehe.
HINWEIS: Es ist Revision beim BFH unter dem Aktenzeichen VIII R 12/13 anhängig.
Langjähriger Leerstand von Wohnungen
Im Urteil vom 11.12.2012 hat der BFH zum Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen, wenn die Wohnimmobilie langjährig leer steht. Es müssen geeignete Wege der Vermarktung vom Vermieter gesucht werden. Sofern die Vermietungen aufgrund von Inseraten nicht erfolgsversprechend waren, muss das Verhalten des Vermieters angepasst und damit geeignetere Wege der Vermarktung durch ihn gesucht werden. Dabei sind Zugeständnisse wie etwa bei der Miethöhe oder im Hinblick auf die für ihn als Mieter akzeptabler Personen zu machen. Sofern der Vermieter dies nicht getan habe, ist von der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Der langjährige Leerstand von Wohnungen ist ein Problem, zu dem beim BFH noch eine Reihe an Verfahren anhängig sind (Az. IX R 68/10, IX R 39-41/11, IX R 9/12, IX R 19/11, IX R 7/10).
Doppelte Haushaltsführung
In einem Verfahren beim Finanzgericht Düsseldorf widerspricht das Gericht der Auffassung der Finanzverwaltung bei der Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen in sogenannten Wegverlegungsfällen. Im Urteilsfall wurde die bisherige Hauptwohnung am Beschäftigungsort beibehalten. Der Hauptwohnsitz wurde verlegt. Für die ersten drei Monate nach Wegverlegung des Hauptwohnsitzes wurden Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt. Dem widersprach das Finanzamt, weil der Kläger bereits vorher am Beschäftigungsort gewohnt hatte.
HINWEIS: Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zugelassen.
Unfallkosten steuerlich geltend machen
Auch nach Einführung der Entfernungspauschale sind Unfallkosten, die auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte entstanden sind, als Werbungskosten absetzbar. Der Unfall darf nicht grob fahrlässig verursacht worden sein, wie z. B. durch Alkoholgenuss. Absetzbar sind die Reparaturkosten, die selbst getragen wurden. Wird der Pkw nicht repariert und ist bereits acht Jahre alt, sieht es mit dem Abzug der Aufwendungen anders aus: steuerlich wirksam ist nur der Buchwert des Fahrzeugs, der allerdings bei acht Jahren bereits bei null liegt. Um den absetzbaren Buchwert des Wagens zu bestimmen, muss demnach der Kaufpreis des Fahrzeugs auf acht Jahre verteilt werden.
Kindergeld für volljährige Kinder ab 2012
Seit dem Jahr 2012 sind die Einkünfte und Bezüge eines Kindes nicht mehr maßgeblich, wenn es volljährig ist und sich in Ausbildung befindet. Nach einem Urteil des FG Münster vom 30.11.2012 gilt dies auch im Zusammenhang mit einem volljährigen verheirateten Kind in Bezug auf die Einkünfte und Bezüge des Ehemannes. Die volljährige verheiratete Tochter befand sich in Berufsausbildung und die Eltern beantragten Kindergeld. Die Kindergeldstelle lehnte mit der Begründung ab, da vorrangig der Ehemann für den Unterhalt verantwortlich sei und nicht nachgewiesen wurde, dass die Einkünfte und Bezüge des Ehemannes nicht ausreichend vorhanden waren (sog. Mangelfall). Das Gericht sieht den Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze als generell gegeben an und gewährte Kindergeld. Der Senat hat jedoch ausdrücklich die Revision beim BFH zugelassen.