Steuererklärung

Die Steuererklärung oder Einkommensteuererklärung ist auch unter dem Begriff Lohnsteuerjahresausgleich bekannt.

Der Arbeitgeber berechnet bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer, behält diese vom Bruttolohn ein und führt sie an das zuständige Finanzamt ab.

Dieser vorab berechneten Steuerzahllast steht die im nachhinein festgesetzte, tatsächliche Steuerzahllast gegenüber. Bei der Festsetzung der tatsächlichen Steuerzahllast werden die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt.

Zahlreiche Faktoren wie z.B. Familienstand, Kinder, Entfernung zur Arbeitsstätte, Versicherungen können die Höhe der Steuerbelastung beeinflussen. Eine Übersicht der wichtigsten für die Steuererklärung benötigten Unterlagen finden Sie in unserer Checkliste.

Die während des Jahres einbehaltene Steuer wird bei der späteren Abgabe der Steuererklärung wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet, daher der Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“.

Wenn also während des Jahres zuwenig Lohnsteuer abgeführt wurde, kann es auch zu Nachzahlungen kommen. Deshalb ist eine individuelle Beratung in einem persönlichen Gespräch durch nichts zu ersetzen.