Steuererklärung

Die Steuererklärung oder Einkommensteuererklärung ist auch unter dem Begriff Lohnsteuerjahresausgleich bekannt.

Der Arbeitgeber berechnet bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer, behält diese vom Bruttolohn ein und führt sie an das zuständige Finanzamt ab.

Dieser vorab berechneten Steuerzahllast steht die im nachhinein festgesetzte, tatsächliche Steuerzahllast gegenüber. Bei der Festsetzung der tatsächlichen Steuerzahllast werden die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt.

Zahlreiche Faktoren wie z.B. Familienstand, Kinder, Entfernung zur Arbeitsstätte, Versicherungen können die Höhe der Steuerbelastung beeinflussen. Eine Übersicht der wichtigsten für die Steuererklärung benötigten Unterlagen finden Sie in unserer Checkliste.

Die während des Jahres einbehaltene Steuer wird bei der späteren Abgabe der Steuererklärung wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet, daher der Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“.

Wenn also während des Jahres zuwenig Lohnsteuer abgeführt wurde, kann es auch zu Nachzahlungen kommen. Deshalb ist eine individuelle Beratung in einem persönlichen Gespräch durch nichts zu ersetzen.

Lohnsteuerhilfe

Lohnsteuer

Aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers berechnet sich die Lohnsteuer. Sie wird auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erhoben.
Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von der Lohnsteuerklasse und diese richtet sich nach dem Familienstand. Jeweils zum Jahresende bescheinigt der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge und der Arbeitnehmer kann dann beim Finanzamt eine Steuererklärung (auch als Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuererklärung bekannt) abgeben. Das Finanzamt prüft, inwieweit die Steuern in der richtigen Höhe einbehalten wurden und erteilt einen Steuerbescheid, in dem der Steuerzahler unter Umständen zu viel gezahlte Steuern erstattet bekommt, oder zu wenig gezahlte Steuern nachzahlen muss.

Lohnsteuerklasse

Die Einordnung in Steuerklassen erfolgt in Absprache mit dem Finanzamt und wird auf der Lohnsteuerkarte vermerkt.
In Deutschland gibt es die Lohnsteuerklassen I bis VI, die Steuerklassen I und II sind Ledigen mit oder ohne Kind vorbehalten.

Tipp zur Steuerklassenwahl

Für Verheiratete gibt es die Lohnsteuerklasse IV oder die Steuerklassen III und V. Die Lohnsteuerklasse IV wird gewählt, wenn beide in etwa das gleiche Einkommen haben. Die Steuerklasse III ist dann für den beispielsweise gut verdienenden Ehemann und die V für die halbtags berufstätige Ehefrau. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie unter Lohnsteuerklassen.

Freibeträge

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer auf der Lohnsteuerkarte Steuerfreibeträge eintragen lassen.

Lohnsteuerhilfe

Steuerzahler, die sich mit diesem Prozedere nicht beschäftigen wollen oder können, haben die Möglichkeit die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch zu nehmen. Dort zahlen Sie einen bestimmten Betrag und erhalten dafür professionelle Unterstützung für die Lohnsteuererklärung. Mittlerweile ist es üblich, die Lohnsteuererklärung auch online an das entsprechende Finanzamt zu senden.

Beratungsstelle in Ihrer Nähe

Lohnsteuerhilfevereine betreiben ein dichtes Netz an Beratungsstellen. Die Leiter dieser Stellen müssen zunächst eine entsprechende steuerliche Qualifikation nachweisen, um Beratungen durchführen zu können. Unsere Beratungsstelle finden sie in der Magdeburger Börde in Schackensleben.

Herzlich Willkommen

Da es um Ihr Geld geht, sind Steuererklärungen Vertrauenssache. Zu viel gezahlte Steuern können Sie durch Ihre jährliche Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Gut, wenn man dabei einen starken, kompetenten und seriösen Partner hat, der an alles denkt.

Wir bieten Ihnen folgende Vorteile:

  • Service – Wir erstellen für Sie Ihre Einkommenssteuererklärung und übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt.
  • Beratung – Wir bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all ihrer Lohnsteuerfragen.
  • Flexibilität – Wir bieten das ganze Jahr über einen qualifizierten Service im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des Steuerberatungsgesetzes.
  • Moderne Zusammenarbeit – Wir ersparen Ihnen einen großen Zeitaufwand, durch die Nutzung moderner Kommunikations- und Arbeitsmittel.
  • Preis – Durch eine Zusammenarbeit mit uns sparen Sie, im Gegensatz zu den Kosten eines Steuerberaters, viel Geld.