Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung

In einem neuen Gesetzesentwurf wird von den Ländern vorgeschlagen, die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung bei Steuerhinterziehung in allen Fällen auf zehn Jahre festzulegen. Die jetzige Frist würde damit verdoppelt werden (bisher nur fünf Jahre). Damit soll die Frist für die Strafverfolgung der Festsetzungsfrist für die Steuern in diesen Fällen gleichgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf wurde an die Bundesregierung als besonders eilbedürftig weitergeleitet. In derartigen Fällen muss die Stellungnahme innerhalb von drei Wochen erfolgen. Begründung dieser neuen Gesetzesinitiative ist die wirksame Bekämpfung der Steuerhinterziehung, die das Gemeinwesen schädige.