Veranlagungen 2013

bbh logo kleinDie Finanzämter werden ab März 2014 mit den Veranlagungen für das abgelaufene Jahr 2013 beginnen. Da bis zum 28.02.2014 von den Beteiligten wie Versicherungen, Rentenanstalt usw.  Beiträge elektronisch zu übermitteln sind, muss abgewartet werden, damit alle Daten vollständig aufgenommen werden können. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang des Steuerfalls laut Auskunft der Finanzbehörde zwischen fünf Wochen und sechs Monaten.

Steuererklärung 2012: Abgabetermin 31.05.2013

Der alljährliche Abgabetermin nähert sich mit der Frage verbunden: Wer muss denn als Arbeitnehmer eine Steuererklärung einreichen? Grundsätzlich geben Arbeitnehmer nur auf Antrag eine Steuererklärung innerhalb der Festsetzungsverjährungsfristen (vier Jahre) ab. Werden aber neben den Arbeitslohneinkünften noch andere Einkünfte mit mehr als 410 EUR bezogen, wird die Antragsmöglichkeit zur Pflicht. Zu den weiteren Einkünften gehören beispielsweise auch Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld). Sofern Ehegatten mit der Steuerklassenkombination III/V abgerechnet wurden, ergibt sich ebenfalls eine Steuererklärungspflicht. Seit der Abgeltungsteuer ergibt sich aus den Kapitaleinkünften grundsätzlich keine Abgabeverpflichtung mehr. Hier sollte ggf. überprüft werden, ob nicht eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung zur (teilweisen) Erstattung von bereits einbehaltener Abgeltungsteuer führen kann.

Altersvorsorgegesetz ab 2013

Der Deutsche Bundestag gibt in seiner Pressemitteilung vom 18.03.2013 bekannt, dass im Zusammenhang mit den Vorschlägen zum Altersvorsorgegesetz der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Hierbei ist ab 2013 die Anhebung der steuerlich abzugsfähigen Basisvorsorge auf 24.000 EUR bei Ledigen geplant (bisher liegt der Höchstbetrag bei 20.000 EUR). Bei Ehegatten würde sich der abzugsfähige Betrag verdoppeln. Außerdem soll die Berufsunfähigkeitsversicherung in die Basisaltersvorsorge einbezogen werden, wenn eine lebenslange Leibrente gezahlt wird. Auch Änderungen im Zusammenhang mit der Wohn-Riester-Förderung sind vorgesehen.

Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe

Der Bundesrat gibt in einer Pressemitteilung vom 01.03.2013 bekannt, dass eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze weiterhin angestrebt wird, mit denen die Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe durchgesetzt wird. Bisher wurde die im Jahressteuergesetz 2013 enthaltene Regelung abgelehnt. Der bereits der Bundesregierung übermittelte Gesetzesentwurf soll innerhalb von drei Wochen als eilbedürftig an den Bundestag weitergeleitet werden. Der Entwurf des Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im einkommensteuerlichen Bereich ist auf der Homepage des Bundesrates zu finden.

Steuerklassenwahl 2013

Nach einer Pressemitteilung des BMF vom 19.02.2013 liegt nun ein geändertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten vor. Sofern beide Ehegatten Arbeitnehmer sind, kann so die Wahl der Kombinationsmöglichkeiten erleichtert werden. Arbeitnehmer-Ehegatten können zwischen Steuerklasse III/V und IV/IV wählen. Zusätzlich kann auch ein Faktor berücksichtigt werden, der die Lohnsteuer im Verhältnis der bezogenen Arbeitslöhne verteilt. Im geänderten Merkblatt für das Jahr 2013 ist die Anhebung des Grundfreibetrages (8.130 EUR) ebenso berücksichtigt, wie die neue Steuerprogression durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression.

Freibeträge

Freibeträge für 2013 beantragen

Das elektronische Verfahren zum Lohnsteuerabzug kommt ab 2013. Freibeträge müssen nach wie vor jährlich beantragt werden. Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen entsprechenden Antrag stellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre zum 01.01.2013 gültigen ELStAM ab dem Start des ELStAM-Verfahrens im ElsterOnline-Portal einsehen.
 

HINWEIS:Mit einer einmaligen, kostenfreien Registrierung unter der steuerlichen Identifikationsnummer kann das Portal erreicht werden.