Rentenerhöhung und Steuererklärung

Stand: 1. Juli 2022

Das dickste Rentenplus seit Beginn der Rentenversicherung, hat die Bundesregierung den Ruheständlern beschert. Dies folgt zwar einem Jahr mit minimaler Erhöhung und auch die Lebenshaltungskosten sind enorm gestiegen, kann aber trotzdem bei vielen Rentnern zu einem höheren zu versteuernden Einkommen führen. Knackpunkt ist das zu versteuernde Einkommen in Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung. Diese wurde grundlegend geändert.

Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Teil für jedes Jahr des Renteneintritts. Der steuerfreie Teil wird im ersten vollen Jahr der Rentenzahlung festgeschrieben. Erhöhungen in den Folgejahren wirken sich deshalb immer voll und nicht nur zum Teil aus. Und obwohl auch der Grundfreibetrag für 2022 rückwirkend auf 10.347 € angehoben wurde, trifft es immer mehr Rentner/innen, bei denen Einkommensteuer anfällt. Auch wird ein höherer Anteil der Neurentner/innen in die Steuerpflicht fallen, denn diese starten 2022 mit einem Besteuerungsanteil von 82 %. Auch wer bisher keine Steuererklärung abgeben musste, sollte daher seine einkommensteuerliche Situation im Blick haben und ggf. überprüfen.