Stand: 1. Juli 2022
Für jeden Kalendertag, an dem Steuerpflichtige (Arbeitnehmer/innen oder Selbstständige) eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben (kein Aufsuchen einer anderen beruflichen/betrieblichen Betätigungsstätte!), kann ein pauschaler Betrag von 5 € abgezogen werden, höchstens 600 € im Wirtschafts- oder Kalenderjahr.
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Anwendungszeitraum: für nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten.