Entfernungspauschalen – Neues Anwendungsschreiben

Das BMF hat am 03.01.2013 ein neues Anwendungsschreiben zur Entfernungspauschale herausgegeben. Dabei wurde auf die Neuregelung im Wege des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 reagiert. In zahlreichen Beispielen zeigt die Finanzverwaltung die Anwendung der neuen Entfernungspauschale. Dabei wird u. a. berücksichtigt, dass die Günstigerprüfung zwischen der Pauschale und dem tatsächlich gezahlten Aufwand nur noch für das gesamte Kalenderjahr vorgenommen werden kann. Im Jahr 2011 und früher konnte noch die jeweilige Teilstrecke berechnet werden. Damit war in den Vorjahren eine Gegenüberstellung der Entfernungspauschale für die Teilstrecke mit dem tatsächlich  gezahlten Aufwand für diese Teilstrecke möglich gewesen.
 

HINWEIS: Ab dem Jahr 2012 ist die neue Rechtslage zwingend anzuwenden.