Ehrenamtliche Tätigkeiten

Stand: 4. Februar 2022

Ehrenamtlich tätige Bürger:innen sowie Sport- und Brauchtumsvereine in Nordrhein-Westfalen profitieren auch im neuen Jahr lt. FinMin NRW von Steuererleichterungen, um die Corona-Pandemie zu überstehen.

Konkret beinhaltet dies die folgenden Regelungen:
Gemeinnützige Vereine müssen erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – davor lag die Freigrenze bei 35.000 Euro.Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter wurde von 2.400 auf 3.000 Euro jährlich angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich.Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft worden ist.