Darlehensverträge

bbh logo kleinDer BFH hat erneut in Sachen Darlehensvereinbarung  mit nahen Angehörigen im Urteil vom 22.10.2013 Grundsätze für die Angemessenheitsprüfung herausgegeben. In Fällen der Anschaffung von Wirtschaftsgütern kommt es danach nicht darauf an, dass ggf. einzelne Vereinbarungen nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Vielmehr ist die tatsächliche Durchführung der z. B. festgelegten Zinsvereinbarungen maßgeblich. Soweit die Darlehensaufnahme unmittelbar mit der Finanzierung von Wirtschaftsgütern zusammenhängt, treten einzelne vertragliche Klauseln in den Hintergrund.