Umzugskosten

Mit BMF-Schreiben vom 01.10.2012 hat die Finanzverwaltung die neuen Umzugskosten für die steuerliche Anwendung veröffentlicht. Danach ist der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauflagen für Verheiratete ab 01.03.2012 mit 1.357 EUR, ab 01.01.2013 mit 1.374 EUR und ab 01.08.2013 mit 1.390 EUR anzusetzen. Für Ledige wird der Pauschbetrag ab dem 01.03.2012 mit 679 EUR, ab 01.01.2013 mit 687 EUR und ab 01.08.2013 mit 695 EUR festgelegt. Die Erhöhungsbeträge des Pauschbetrages für weitere Personen mit Ausnahme des Ehegatten sind dem BMF-Schreiben zu entnehmen. Auch für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtkosten für ein Kind sind neue Höchstbeträge festgelegt worden.