Fehler bei Elster

Der BFH hat in seinen Urteilen zu Fehlern unter Verwendung von Elster Stellung bezogen. Danach handelt der Steuerpflichtige auch dann regelmäßig grob fahrlässig, wenn er die dem elektronischen ElsterFormular beigefügten Erläuterungen zur Einkommensteuerklärung unbeachtet lässt. Das ist allerdings nur dann ein Problem, wenn die Erläuterungen für einen steuerlichen Laien ausreichend verständlich, klar und eindeutig sind. Allein der Umstand, dass die mit ElsterFormular abgegebene elektronische Einkommensteuererklärung keinen vollständigen Ausdruck der Steuererklärungsformulare liefert, lässt eine grobe Fahrlässigkeit nicht entfalten. Der BFH hat mit diesen Urteilen zum Ausdruck gebracht, dass fehlende Angaben in den Steuererklärungen regelmäßig nicht mehr zugunsten des Steuerpflichtigen korrigiert werden können, wenn die Abgabe im elektronischen Verfahren der Finanzverwaltung erfolgt. Im Einzelfall ist jedoch abzuwägen, ob im Sachverhalt eine ausreichende Erläuterung für den Normalverbraucher gegeben ist.