Steuerklassenwechsel für Alleinerziehende

Alleineerziehende können sich in der Steuerklasse II einen jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 4.008 € sichern. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 240 Euro.

Alleineerziehende können sich in der Steuerklasse II einen jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 4.008 € sichern. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 240 Euro. Außerdem: Wer steuerlich noch anders veranlagt ist, kann die Steuerklasse bis zum 30. November wechseln. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Wechsel noch für das gesamte Jahr 2021 rückwirkend beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Im Sinne des Einkommensteuergesetzes gilt als alleinerziehend, wer mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt zusammenlebt, für das es Kindergeld oder den Kinderfreibetrag gibt.

Unser Tipp: Wer den Wechsel zum Stichtag verpasst, kann in der Einkommensteuererklärung für 2021 angeben, ab wann er oder sie alleinerziehend war. So könnte man auch nachträglich noch vom Entlastungsbetrag profitieren.