Beitragsordnung

Mitglieder im b.b.h. Lohnsteuerhilfeverein haben neben der einmaligen Aufnahmegebühr von 10,00 € lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Er wird nach dem Einkommen des Mitgliedes sozial gestaffelt ermittelt und beträgt zwischen 45,00 und 330,00 €.

Mit der Bezahlung des Beitrags haben die Mitglieder einen ganzjährigen Anspruch auf alle Leistungen des b.b.h. Lohnsteuerhilfevereins.

Die aktuelle Betragsordnung können sie [hier] einsehen.